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BGH, 20.11.1990 - 2 StR 440/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterlassen hinreichender Feststellungen zur Person des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.10.1990 - 2 StR 471/90
Rechtsfolgen der Verlesung ärztlicher Untersuchungsberichte - Änderung des …
Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 2 StR 440/90
Die Strafkammer hat keine hinreichenden Feststellungen zur Person des Angeklagten getroffen (BGH, Beschl. vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 471/90).
- BGH, 13.09.1991 - 4 StR 413/91
Würdigung der persönlichen Verhältnisse eines Täters bei der Strafzumessung - …
Es bedeutet daher grundsätzlich einen Sachmangel, wenn der Tatrichter bei der Strafzumessung die persönlichen Verhältnisse des Täters überhaupt nicht oder nur unzureichend berücksichtigt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 471/90 , vom 20. November 1990 - 2 StR 440/90).Vielmehr muß es sich in solchen Fällen darum bemühen, auf anderem Wege (z.B. teilweise Verlesung von Urteilen aus beizuziehenden Vorstrafakten) ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten zu gewinnen (BGH NJW 1976, 2220;… BGHR StPO § 267 III 1 Strafzumessung 1; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Beschlüsse vom 20. Dezember 1985 - 2 StR 715/85 - und vom 20. November 1990 - 2 StR 440/90).